Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Philipp Hallmann, Holtenauer Straße 59, 24105 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Frontend-Entwicklung, Webdesign, Shopify-Entwicklung sowie damit verbundener Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Schriftform ist auch durch E-Mail gewahrt.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer ein Tätigwerden (Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Bei Werkverträgen gelten die Bestimmungen des Werkvertrages nach §§ 631 ff. BGB.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
(4) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos), Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Verschiebung vereinbarter Termine führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Auftragsannahme eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag ist nach Abnahme bzw. Fertigstellung der Leistung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den erbrachten Werkleistungen.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken (z.B. auf seiner Website, in Portfolios, auf Social Media) zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Abnahme
(1) Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung des Werks angezeigt wurde und das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung keine schriftliche Mängelrüge oder nutzt der Auftraggeber das Werk produktiv, gilt das Werk als abgenommen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus Datenverlust.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten (z.B. Hosting-Provider, Shopify, Plug-ins, APIs).
§ 10 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
§ 11 Kündigung
(1) Bei Dienstverträgen ohne feste Laufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kiel, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.